Veröffentlichen auf dem Publikationsserver der Universität Leipzig

Publikationsvoraussetzungen

  • Der Publikationsserver dient der Veröffentlichung von
    • Dokumenten aus Forschung, Lehre, Service und Transfer der Universität Leipzig (UL); alle Dokumente müssen den fachüblichen Qualitätskriterien für Publikationen entsprechen, dies gilt ganz besonders für wissenschaftliche Publikationen
    • Bekanntmachungen und Berichten der Universität und ihrer Einrichtungen
  • Zur Veröffentlichung auf dem Publikationsserver berechtigt sind Mitglieder und Angehörige der Universität Leipzig sowie Mitarbeitende von An-Instituten der UL.
  • Fortlaufende Publikationen, deren verantwortliche Herausgeber*innen nicht länger Mitglieder oder Angehörige der UL sind, können auf dem Publikationsserver weitergeführt werden, wenn dies auch weiterhin im Interesse der UL ist. Dies stellt im Zweifelsfall der für Forschung zuständige Prorektor fest, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Forschungs- und Transferkommission.
  • In Übereinstimmung mit der Publikationsrichtlinie der UL werden Publikationen, die auf Tätigkeiten an der UL zurückgehen, zur Veröffentlichung auf dem Publikationsserver auch dann angenommen, wenn die Person nicht mehr mit der UL affiliiert ist.

Qualitätssicherung

  • Für den Inhalt der veröffentlichten Dokumente sind in erster Linie die Autor*innen oder Herausgeber*innen verantwortlich.
  • Es werden aus dem Bereich Forschung vornehmlich qualitätsgeprüfte Erst- und Zweitveröffentlichungen publiziert.
  • Bei Dissertationen und Habilitationsschriften wird die Qualitätssicherung durch das in den entsprechenden Ordnungen geregelte Begutachtungsverfahren gewährleistet.
  • Studentische (Qualifikations-)Arbeiten wie Bachelor- und Masterarbeiten können veröffentlicht werden, wenn eine formlose Empfehlung einer Gutachterin/eines Gutachters vorliegt.
  • Mit der Einreichung eines Dokuments ist kein Anspruch auf dessen Veröffentlichung auf dem Publikationsserver verbunden. Die Universitätsbibliothek behält sich vor, Dokumente nicht zu veröffentlichen. Dies gilt zum Beispiel für Dokumente, deren Inhalt gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstößt, und für diskriminierende oder menschenfeindliche Inhalte. Die Autor*innen werden darüber informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Folgendes Procedere ist für solche Fälle vorgesehen: Die Universitätsbibliothek erstellt unter Einbeziehung der zuständigen Fakultät einen Entscheidungsvorschlag für den für Forschung zuständigen Prorektor, der nach Befassung der Forschungs- und Transferkommission mit dem Vorgang abschließend entscheidet.

Formale und technische Vorgaben

  • Abgeschlossene, inhaltlich vollständige Volltexte. Nach der Veröffentlichung können keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.
  • Maximale Dateigröße: 130 MB
  • Formate: PDF für das Hauptdokument. Das Dateiformat PDF/A wird empfohlen. Ergänzende Materialien sind auch in anderen Formaten möglich.
  • Datei ohne Zugriffsbeschränkungen (Passwort- oder Kopierschutz)
  • Angaben zum Dokument (Metadaten)
  • Einverständniserklärung schriftlich oder per Webformular
  • Bei Erstveröffentlichungen von Dissertationen und Habilitationsschriften müssen die Regelungen der entsprechenden Ordnung eingehalten werden.
  • Angaben zum Organisations- und Förderkontext:
    • Affiliation (Organisationseinheit) der zur Universität Leipzig gehörenden Personen gemäß Publikationsrichtlinie
    • Informationen zu Projekt und Förderung:
      • Bei Publikationen aus Drittmittelprojekten: Mittelgeber*in und Forschungsprojekt
      • Bei Förderung der Publikationskosten: Mittelgeber*in
    • Die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz wird empfohlen.
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